(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Marina Wittenzellner Coaching („Veranstalter/Dienstleister“) mit seinem Vertragspartner (“Teilnehmer/Klient”).
(2) Soweit der Teilnehmer/Klient eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist (= Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), gelten diese Geschäftsbedingungen auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen ihm und dem Veranstalter/Dienstleister. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Teilnehmers/Klienten gelten nicht.
(1) Angebote des Veranstalters/Dienstleisters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
(2) Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung/Beauftragung einer Dienstleistung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch die Buchung einer Dienstleistung oder Produktes über einen Zahlungsanbieter (wie DigiStore24 oder Stripe) gibt der Teilnehmer/Klient ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.
(3) Soweit der Teilnehmer/Klient ein Angebot abgibt (z.B. einen Anmeldebogen abgibt oder die Buchung über einen Zahlungsanbieter wie DigiStore24 oder Stripe durchführt) und dabei ausdrücklich offenlässt, an welchem Termin die Dienstleistung beginnt, ist sein Angebot dennoch verbindlich und wirksam, d.h. bei entsprechender Annahme durch den Veranstalter/Dienstleister ist der Teilnehmer/Klient verpflichtet, an einem der zwischen dem Veranstalter/Dienstleister und dem Teilnehmer/Klienten vereinbarten Terminen teilzunehmen, ansonsten gilt im Übrigen Ziffer 3 Absatz 4.
(4) Ein Vertrag mit dem Veranstalter/Dienstleister kommt zustande, wenn der Veranstalter/Dienstleister das Angebot innerhalb von 4 Wochen annimmt.
(5) Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert würden.
(1) Die Teilnahme-/Dienstleistungsgebühr für die jeweilige Veranstaltung/Dienstleistung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. dem Veranstaltungsprogramm des Veranstalters/Dienstleisters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Tagungspauschalen seitens der Veranstaltungsstätte nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
(2) Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung/Dienstleistung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(4) Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer/Klienten ohne ein Verschulden des Veranstalters/Dienstleisters nicht in Anspruch genommen, so werden die Dienstleistungsgebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Kosten dennoch fällig, es sei denn, die Absage des Termins erfolgt mindestens 24 Stunden vor dem Termin.
(5) Bei Bedarf kann eine Ratenzahlung der Dienstleistungsgebühren im Einzelfall vereinbart werden.
(6) Im Falle von Veranstaltungen kann der Veranstalter den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Dienstleistungsgebühren und Kosten.
(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung/Dienstleistung kann nicht auf verschiedene Teilnehmer aufgeteilt werden.
(2) Der Teilnehmer/Klient verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung/Dienstleistung ausgeschlossen werden, wenn
a.) er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält oder zu verhalten beabsichtigt, oder er den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder
b.) er unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können, oder
c.) er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder
d.) er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.
Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung leitende Trainer befugt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, die nach Ansicht des Veranstalters und/oder Trainers die ordnungsgemäße Teilnahme des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
(4) Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
(5) Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung das Einverständnis, dass von ihm Bilder, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Die Aufnahmen gibt der Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weiter.
(1) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht frei von Risiken ist. Natürlich bemüht sich der Veranstalter schon bei der Planung um die größtmögliche Sicherheit, doch es gibt viele Faktoren, die er nicht oder nur wenig beeinflussen kann.
(2) Daher sind folgende Hinweise dringend beachten:
a.) Befolgen Sie die Anweisungen des Trainers und des Personals unbedingt.
b.) Sollten Sie feststellen oder das Gefühl haben, für eine Maßnahme nicht geeignet zu sein, geben dem Trainer bitte umgehend Bescheid.
c.) Sollten Sie feststellen, dass andere Teilnehmer ungeeignet sind (z.B. alkoholisiert, verängstigt o.Ä.), informieren Sie bitte den Trainer ebenfalls.
(3) Soweit Sie nach der Veranstaltung oder nach der Lektüre der Unterlagen/Medien das dort erlernte bzw. erfahrene Wissen bei Ihnen selbst oder an Dritten anwenden oder umsetzen, kann der Veranstalter selbstverständlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Anwendung bzw. Umsetzung rechtmäßig und korrekt erfolgt.
(4) Soweit Sie ärztlich verordnete Medikamente einnehmen und/oder ärztlich verordnete Maßnahmen bzw. Maßnahmen, die auf einem medizinischen Befund beruhen, durchführen, sollten Sie aufgrund der besuchten Veranstaltung eine Veränderung der Medikation bzw. Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt vornehmen. Das bedeutet, dass der Teilnehmer aus einer Teilnahme an einem Seminar oder Coaching nicht herleiten kann, dass er ärztlich verordnete Medikamente oder medizinische Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit seinem Arzt absetzen oder die Dosierung bzw. verordnete Einnahme verändern dürfte.
(1) Die dem Teilnehmer/Klient ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Der Teilnehmer/Klient darf die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse verwerten.
(2) Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen. Der Teilnehmer ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte). Film- & Tonaufnahmen wesentlicher Seminarpunkte (Inhalte) sind gänzlich untersagt.
(1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung terminlich und örtlich verschieben, wenn der vorgesehene Trainer ohne Verschulden des Veranstalters krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatztrainer nicht zur Verfügung steht. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren. Der Veranstalter bietet im Fall einer Seminarverschiebung oder Seminarortverlegung dem Teilnehmer einen Wertgutschein an. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ohne sein Verschulden die vom Veranstalter gemietete Location und auch eine Ersatzlocation nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.
(1) Für Unternehmer ist im Sinne des §14 BGB eine ordentliche Kündigung oder Stornierung ausgeschlossen. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung oder Stornierung ausgeschlossen.
(2) Für jede Umbuchung, kurzfristige Absage eines Seminartermins oder dem Nicht-Erscheinen zu einem angemeldeten Seminartermin wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro netto erhoben.
(3) Der Teilnehmer kann, wenn er die Veranstaltung nicht besuchen kann oder will, zur Vermeidung von Kosten einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt aber Schuldner der Teilnahmegebühren; er kann diese im Innenverhältnis zu seinem Ersatzteilnehmer abrechnen bzw. dort erstattet verlangen.
(1) Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung führt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn einer seiner Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund höherer Gewalt seine Leistungen ihm gegenüber nicht erbringen kann. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer/Klient einen Wertgutschein, den er für einen vom Veranstalter angebotenen Alternativtermin einlösen kann. Soweit nicht die gesetzliche Gutscheinlösung nach Art. 240 §5 EGBGB ohnehin greift, gelten diese Bestimmungen entsprechend.
(2) Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen nicht.
(3) Als Höhere Gewalt gelten, soweit nicht der Veranstalter/Dienstleister die folgenden Ereignisse zu vertreten hat: Verbote durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die Veranstaltung durchzuführen; Empfehlungen durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die Veranstaltung nicht durchzuführen; hohe Auflagen durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die die Durchführung der Veranstaltung wirtschaftlich unmöglich machen (vgl. § 275 Abs. 2 BGB); Reiseverbote des Veranstalters bzw. Referenten; Absagen anderer Teilnehmer in erheblicher Anzahl, so dass der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht.
(4) Es gilt als vereinbart, dass ein Vertragsschluss im Laufe einer Epidemie/Pandemie/Seuche oder anderer langanhaltender Zustände der Höheren Gewalt nicht die Berufung auf die Höhere Gewalt ausschließt.
(5) Der Veranstalter kann aus für ihn wichtigem Grund den Seminartermin verschieben und/oder den Seminarort verlegen.
(6) Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu einem anderen Termin und/oder an einem anderen Ort durchzuführen.
(7) Der Veranstalter wird in diesem Fall dem Teilnehmer den neuen Termin und den neuen Ort mitteilen. Der Teilnehmer wird automatisch auf den neuen Seminartermin und Seminarort umbuchen. Umbuchungsgebühren gemäß §8 (2) entstehen für den Teilnehmer hier nicht.
(8) Der Veranstalter kann bei einer Absage der Veranstaltung einen Wertgutschein anbieten, den der Teilnehmer für eine andere Veranstaltung bzw. andere Leistungen des Veranstalters innerhalb von 3 Jahren einlösen kann.
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen.
Bücher/CD/DVD: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Veranstaltungsanmeldungen: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Marina Wittenzellner Coaching Inh. Marina Wittenzellner, Eichstätter Str. 21a, D-85128 Nassenfels, Mobil: +49 (0)8424 2619510, Email: kontakt(at)marina-wittenzellner.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Beginnt unsere Leistung während der Widerrufsfrist, haben Sie nach Ausübung Ihres Widerrufsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
(1) Soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Kundenverhältnisses erforderlich ist, wird der Veranstalter/Dienstleister die personenbezogenen Daten des Teilnehmers/Klienten erheben, verarbeiten und nutzen. Im Übrigen wird er personenbezogene Daten nur nach vorheriger Einwilligung des Teilnehmers/Klienten erheben, verarbeiten und nutzen. Seine personenbezogenen Daten werden nur zu dem in der Einwilligung erklärten Zweck und Umfang verwendet. So wird der Veranstalter/Dienstleister den Teilnehmer/Klienten beispielsweise nur nach entsprechender Einwilligung über seine Produkte und Dienstleistungen informieren. Seine Einwilligung kann der Teilnehmer/Klient jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs wird der Veranstalter/Dienstleister seine Daten löschen. Den Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse: E-Mail: kontakt@marina-wittenzellner.com oder Postanschrift: Marina Wittenzellner Coaching Inh. Marina Wittenzellner, Eichstätter Str. 21a, 85128 Nassenfels.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt durch den Veranstalter/Dienstleister oder von ihm beauftragte Dienstleister. In diesem Fall wird sichergestellt, dass die Dienstleister die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln und die sich aus diesem Datenschutzhinweis ergebenden Verpflichtungen einhalten. Zu einer Beauftragung von Dienstleistern kann es beispielsweise im Rahmen der Versendung von Waren oder Werbematerialien kommen.
(3) Im Übrigen hat kein Dritter Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Der Veranstalter wird diese insbesondere nicht verkaufen oder in sonstiger Weise verwerten. Nur auf behördliche oder gesetzliche Anforderungen sowie bei gesetzlichen Mitteilungspflichten wird er die Daten verarbeiten, insbesondere an die staatlichen Stellen übermitteln.
(4) Der Veranstalter/Dienstleister löscht die personenbezogenen Daten, wenn der mit den Daten verbundene Geschäftszweck weggefallen ist oder die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln dies verlangen.
(5) Auf Wunsch des Teilnehmers/Klienten wird der Veranstalter/Dienstleister personenbezogene Daten ganz oder teilweise sperren. Soweit technisch möglich, kann der Teilnehmer/Klient auf diese Weise die Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für bestimmte Bereiche ausschließen.
(1) Der Veranstalter/Dienstleister haftet für beim Teilnehmer/Klienten verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
(2) Der Veranstalter/Dienstleister haftet für beim Teilnehmer/Klienten verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer/Klient regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Für beim Teilnehmer/Klienten vom Veranstalter/Dienstleister oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
Der Veranstalter/Dienstleister ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.
(2) Als Gerichtsstand wird der Ort des Unternehmens von EmoRational(R) Leadership – Marina Wittenzellner Coaching vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: Mai 2025